Bodenproben

Aktuelles

Bodenproben - 01.02.2026

Jeder Betrieb muss seine Flächen nach den Vorgaben der Düngeverordnung beproben. Laut Düngeverordnung sind Sie verpflichtet, alle Schläge ab 1 ha (egal ob Acker- oder Grünland) im Abstand von max. 6 Jahren auf die relevanten Nährstoffe zu untersuchen

HINWEISE, VOR DEM ENTNEHMEN DER PROBEN:

  • Aus Gründen der Arbeitssicherheit bei Gülleproben nur die vom Labor bereitgestellten Behälter verwenden
  • Bei Grundbodenproben nur die von der Geschäftsstelle oder vom Labor bereitgestellten Tüten verwenden und die maximale Füllhöhe, siehe Füllstrich beachten.
  • Für Nitratbodenrpben die vom Amt bereitgestellten Styroporkisten verwernden. Becher nur halb befüllen und den Boden nicht hineindrücken. Etiketten außen au die Styroporkiste kleben. Nicht auf die Becher!

Kontaktieren Sie uns gerne!

Maschinenring Alb-Neckar-Fils e.V.
Reichenaustr. 1
72525 Münsingen

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