Haushaltshilfe / Familienhilfe

Soziale Dienste

Haushaltshilfe / Familienhilfe

Wenn die Mutter krank ist …

Wir helfen Familien, die sich in familiärer Notsituation befinden, z.B. bei:

  • einer Risikoschwangerschaft oder Entbindung
  • einer Krankheit
  • einem Unfall, so dass Sie sich nicht mehr um Haushalt und Kinder kümmern können
  • einem bevorstehenden Klinik- oder Kuraufenthalt
  • benötigter Entlastung bei seelischer und körperlicher Erschöpfung

Unsere qualifizierten und gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen springen ein, wenn Not „an der Frau“ ist. 
Wir übernehmen

  • die Betreuung Ihrer Kinder. Sie stellen den Schul- bzw. Kindergartenbesuch sicher und helfen bei den Hausaufgaben.
  • die Planung und Führung des Haushaltes. Dazu gehören der Einkauf und die Zubereitung von Nahrungsmitteln.
  • sonstige täglich anfallende Arbeiten im Garten und Haushalt, z.B. Wäsche waschen, putzen etc.

Unsere Mitarbeiterinnen haben alle eine qualifizierte, abgeschlossene Berufsausbildung (überwiegend in der ländlichen oder städtischen Hauswirtschaft, zum Teil auch die Meisterausbildung). Sie arbeiten selbstständig in enger Absprache mit der Familie und unterliegen, ebenso wie wir, der Schweigepflicht!

Klicken Sie hier, um in den Alltag einer Hauswirtschafterin beim Maschinenring zu blicken!  (Video)

Unser Team:

Sozialer Dienst Team


Wer übernimmt die Kosten?

Der Maschinenring ist Vertragspartner mit nahezu allen Krankenkassen und verfügt über langjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von Kostenträgern. Diese übernehmen in der Regel die Kosten für die Helferin, wenn:

  • eine familiäre Notsituation vorliegt und ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren, oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.

Wie ist der Ablauf?

Sie brauchen von Ihrem Arzt ein Attest über die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe, sowie der erforderlichen Stundenanzahl pro Tag. Zur Übernahme der Kosten benötigen Sie von Ihrer Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe“. Den ausgefüllten Antrag und das ärztliche Attest reichen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Gleichzeitig informieren Sie uns, damit Sie sofort Hilfe bekommen, sobald Ihr Kostenträger die Übernahme der Kosten bestätigt.

Bei einer geplanten Kur oder einem geplanten Krankenhausaufenthalt sollten Sie uns rechtzeitig informieren und den Antrag möglichst zeitnah stellen, so dass eine Kostenübernahme der Kasse und die Bereitstellung einer Haushaltshilfe gewährleistet ist.

WICHTIG: Sie haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Ihrem Ehepartner aus Urlaubs- oder sonstigen Gründen eine bezahlte Arbeitsbefreiung gewährt wird. Dies gilt auch für Wochenenden und Feiertage. Ausnahmen müssen mit der Krankenkasse VORAB abgeklärt werden.

Die Abrechnung erfolgt durch uns direkt mit der Krankenkasse. Weitere Kosten uns gegenüber entstehen Ihnen im Rahmen der bewilligten Stunden nicht. Da der Umfang und die Leistung von Kasse zu Kasse verschieden sind, empfiehlt es sich, diese vor Einsatzbeginn abzuklären!

Nach Einsatzende erhalten Sie einen Fragebogen von uns, auf dem Sie gerne Lob, Kritik und Anregungen festhalten können. Dies ist uns sehr wichtig. Nur so können wir an unserem Service arbeiten und uns stetig verbessern!

Unser Einzugsgebiet

Wir übernehmen Einsätze in unserem Ringgebiet, den Landkreisen Reutlingen, Esslingen und Göppingen. Natürlich arbeiten wir auch eng mit anderen Einsatzstellen und Maschinenringen zusammen. Eine Mitgliedschaft im Maschinenring ist für die Bewilligung einer Haushaltshilfe nicht notwendig.

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen!

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Ihr Ansprechpartner

Kerstin Fischer

Kerstin Fischer
Telefon: 07381 9349-11
E-Mail:

Alexandra Schwörer

Alexandra Schwörer
Telefon: 07381 9349-10
E-Mail: